Weitere Entscheidung unten: BSG, 16.08.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - I-2 U 109/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3827
OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - I-2 U 109/11 (https://dejure.org/2014,3827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.02.2014 - I-2 U 109/11 (https://dejure.org/2014,3827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - I-2 U 109/11 (https://dejure.org/2014,3827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Arbeitnehmererfindervergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Arbeitnehmererfindervergütung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Der Kläger selbst hat anlässlich seiner Zeugenvernehmung in dem Parallelverfahren I-2 U 110/11 bekundet, er habe vor Abschluss der Vergütungsvereinbarung weder mit dem Zeugen Prof. C noch mit dem Zeugen D über die Berechnungsformel gesprochen und demzufolge gegenüber der Beklagten auch nicht zum Ausdruck gebracht, was er unter "Umsatz" versteht.

    Außerdem hat der Zeuge Dr. B als Kläger in dem Parallelverfahren I- 2 U 110/11 in erster Instanz schriftsätzlich vorgetragen, er habe die "Notiz VOE vom 18.01.2007", also die in Rede stehende Besprechungsnotiz, am 9. Februar 2007 von dem damaligen Geschäftsführer der Beklagten erhalten (vgl. dortiger Schriftsatz v. 03.05.2011, Seite 7), was seinen jetzigen Angaben widerspricht.

    Soweit der hiesige Kläger anlässlich seiner Zeugenvernehmung in dem Verfahren I- 2 U 110/11 bekundet hat, ihm selbst habe die Notiz zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 9. Februar 2007 vorgelegen, konnte im Übrigen auch er keine konkrete Angaben dazu machen, von wem und wann genau er diese Unterlage erhalten hat.

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95

    Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH, GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt]; Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 6/96

    "Spulkopf"; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH, GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).

    Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge; Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt]; Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dies gilt namentlich für Rechnungslegungs- und Auskunftsansprüche (BGHZ 33, 373, 379 = NJW 1961, 602; BGH NJW 1985, 384; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 260 Rdnr. 18 unter Verweis auf § 259 Rdnr. 11; MünchKommBGB/Grothe, 6. Aufl., § 195 Rdnr. 42).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGHZ 36, 30, 33; BGHZ 103, 275, 280; NJW 2009, 774; BGH, MDR 2010, 650).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 145/11

    Fluch der Karibik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Ansprüche auf Auskunft verjähren auch dann selbständig, wenn sie - wie hier - der Bezifferung eines Zahlungsanspruchs dienen (BGH, GRUR 2012, 1248, 1249 - Fluch der Karibik).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGHZ 36, 30, 33; BGHZ 103, 275, 280; NJW 2009, 774; BGH, MDR 2010, 650).
  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Erforderlich ist ein so vollständiges und sicheres Wissen um die den Anspruch begründenden Umstände, dass der Gläubiger zwar keinen risikolosen, aber doch einen einigermaßen aussichtsreichen Erfolg einer Klage absehen kann, so dass ihm bei verständiger Würdigung der Sachlage eine Klage zuzumuten ist (BGH, GRUR 2012, 1279 - Das große Rätselheft).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BGHZ 36, 30, 33; BGHZ 103, 275, 280; NJW 2009, 774; BGH, MDR 2010, 650).
  • BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99

    "Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
    Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH, GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe; Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01

    "Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des

  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Mitarbeitererfindung einer

  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22

    Sanitärarmatur

    1) Wie das Landgericht unter Darlegung der rechtlichen Grundätze auf den Seiten 14 und 15 seines Urteils zutreffend ausgeführt hat, unterliegen die streitgegenständlichen Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung als Hilfsansprüche zu dem Vergütungsanspruch (Hauptanspruch) einer eigenständigen Verjährung, die sich mangels Vorhandenseins spezialgesetzlicher Bestimmungen nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 194ff. BGB bemisst (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 9. August 2007, Az. I-2 U 41/06, BeckRS 2008, 7987; Urt. v. 28. Februar 2014, Az. I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729 - m.w.N.).

    In Bezug auf den vorbereitenden Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders reicht es jedenfalls aus, dass der Arbeitnehmer Kenntnis von der Inanspruchnahme und der Benutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber hat, wobei dahinstehen kann, ob letztere Kenntnis überhaupt erforderlich ist, da bereits die Inanspruchnahme den Vergütungsanspruch dem Grunde nach entstehen lässt und der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch lediglich die Darlegung einer gewissen Wahrscheinlichkeit für den Vergütungsanspruch verlangt, wofür bereits der Nachweis einer (unbeschränkten) Inanspruchnahme ausreicht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Februar 2014, Az. I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729).

    Dies führt unter Berücksichtigung der weiteren, unbeanstandeten Annahme des Landgerichts, dass der Vergütungsanspruch des Klägers im vorliegenden Fall - wie üblich - auf jährlicher Basis entsteht und Auskunft in Folge dessen erst ab dem 1. März des jeweiligen Folgejahres verlangt werden kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28. Februar 2014, Az. I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729), dazu, dass der Auskunftsanspruch für das Jahr 2015 (und damit erst Recht alle Ansprüche betreffend den Zeitraum 2009 bis 2014) spätestens im Jahr 2016 fällig geworden ist und Verjährung damit mit Ablauf des Jahres 2019 eingetreten ist.

  • LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19

    Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung

    Nachdem die Beklagte die von dem Kläger gemeinsam mit dem Miterfinder Die ter M. mit Schreiben vom 27.10.1995 (Anlage Y 1) gemeldete Diensterfindung mit der Anmeldung des Streitpatents EP"053 unbeschränkt in Anspruch genommen hat, steht dem Kläger als Hilfsanspruch zu dem Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung gemäß §§ 9, 12 ArbnErfG ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gemäß §§ 242, 259 BGB zu (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; OLG München, GRUR-RR 2018, 137, 138 - Spantenmontagevorrichtung; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729).

    Die Entstehung des Anspruchs setzt dabei dessen Fälligkeit voraus (vgl. OLG Frankfurt a. M., a.a.O.; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729).

    In Bezug auf den Auskunftsanspruch des Arbeitnehmererfinders reicht es jedenfalls aus, dass der Erfinder Kenntnis von der Inanspruchnahme und der Benutzung der Erfindung durch den Arbeitgeber hat (OLG Düsseldorf Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729; LG Düsseldorf, Urt. v. 20.04.2017, Az. 4c O 67/16, juris).

    Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche zur Berechnung der konkret geschuldeten Arbeitnehmererfindervergütung werden folglich jeweils in dem auf die Nutzung folgenden Jahr fällig (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 28.02.2014 - I-2 U 109/11, BeckRS 2014, 5729).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

    Der Kläger selbst hat anlässlich seiner Zeugenvernehmung in dem Parallelverfahren I-2 U 109/11 bekundet, er habe anlässlich der am 9. Februar 2007 mit dem damaligen Geschäftsführer der Beklagten, Herrn G, geführten Besprechung nicht über sein Verständnis zum Begriff "Umsatz" gesprochen und gegenüber dem Geschäftsführer der Beklagten insoweit auch nicht deutlich gemacht, wie er diesen Begriff versteht, weil der "Umsatz" damals kein streitiger Punkt gewesen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 16.08.2011 - B 2 U 109/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41836
BSG, 16.08.2011 - B 2 U 109/11 B (https://dejure.org/2011,41836)
BSG, Entscheidung vom 16.08.2011 - B 2 U 109/11 B (https://dejure.org/2011,41836)
BSG, Entscheidung vom 16. August 2011 - B 2 U 109/11 B (https://dejure.org/2011,41836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 16.08.2011 - B 2 U 109/11 B
    Der Senat sieht von einer weiteren Begründung ab, weil das Verfahren nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 SGG; zur Verfassungsgemäßheit eines entsprechenden Vorgehens vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2010, 1 BvR 1382/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht